Kurz & Knapp
Eigentlich wollte ich nur schnell meine Mails durchsehen, als mir eine Nachricht von nic.at ins Auge gesprungen ist. Darin ging es um neue Vorgaben für Domain-InhaberInnen, die in Österreich ab 1. Oktober 2026 gelten.
Mein erster Gedanke war ungefähr: Okay, was muss ich jetzt schon wieder mit meinen Domains machen? 😉
Also habe ich genauer gelesen und danach natürlich gleich bei meinen eigenen Domains nachgesehen. Dabei ist mir etwas aufgefallen, über das ich mir ehrlich gesagt schon lange keine Gedanken mehr gemacht hatte: Welche Daten sind bei meinen Domains eigentlich als Inhaberdaten hinterlegt und wo kann ich das überhaupt überprüfen?
Meine Domains begleiten mich teilweise schon viele Jahre. Sie funktionieren, werden automatisch verlängert und damit ist das Thema normalerweise erledigt. Vermutlich geht es dir mit deinen Domains ähnlich.
Genau deshalb finde ich die neuen Vorgaben rund um NIS2 auch für ganz normale OnlineunternehmerInnen interessant. Nicht, weil wir uns jetzt alle intensiv mit einer EU-Richtlinie beschäftigen müssten, sondern weil sie ein ziemlich guter Anlass sind, einmal zu kontrollieren, ob bei unseren Domains eigentlich noch alles stimmt.
Falls du jetzt denkst, dass du keine .at-Domain hast und deshalb gleich wieder aufhören kannst zu lesen: Das Thema betrifft nicht nur Österreich und auch nicht nur .at-Domains.
Die Grundlage dafür ist die europäische NIS2-Richtlinie. Sie verpflichtet unter anderem Domain-Registrierungsstellen und Registrare dazu, vollständige und korrekte Daten von Domain-InhaberInnen zu führen und Verfahren zur Überprüfung dieser Daten einzusetzen.
Da die Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten national umgesetzt wird, können sich die konkreten Regelungen, Fristen und Abläufe unterscheiden. Der 1. Oktober 2026 ist also für Österreich relevant, während die Umsetzung beispielsweise in Deutschland bereits erfolgt ist.
Viel spannender als die gesetzlichen Details finde ich für uns OnlineunternehmerInnen allerdings eine ganz praktische Frage:
Weißt du eigentlich, auf wen deine Domain registriert ist?
Damit meine ich nicht, bei welchem Anbieter du deine Domain bezahlst oder wer deine Website betreut, sondern wer tatsächlich als Domain-InhaberIn eingetragen ist und welche Kontaktdaten dort hinterlegt sind.
Gerade bei Domains, die schon einige Jahre existieren, kann das durchaus interessant werden. Vielleicht hat damals die Webdesignerin die Domain für dich registriert, vielleicht war es eine Agentur, vielleicht steht dort noch eine alte Firmenbezeichnung oder es ist eine E-Mail-Adresse hinterlegt, die du längst nicht mehr verwendest.
Solange die Website funktioniert und die Domain jedes Jahr brav verlängert wird, gibt es normalerweise wenig Anlass, sich damit zu beschäftigen. Durch NIS2 wird genau dieser Punkt jetzt wichtiger.
Was ändert sich durch NIS2 bei Domains?
Artikel 28 der europäischen NIS2-Richtlinie sieht vor, dass Registrierungsstellen für Top-Level-Domains und Anbieter von Domain-Registrierungsdiensten korrekte und vollständige Registrierungsdaten führen und Verfahren zur Überprüfung dieser Daten einrichten müssen.
Zu den relevanten Angaben gehören insbesondere der Name des Domaininhabers sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Je nach nationaler Umsetzung beziehungsweise Registrierungsstelle können weitere Angaben wie die Anschrift relevant sein.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt automatisch jede Person mit einer Domain ihren Ausweis an irgendeine Registrierungsstelle schicken muss.
Bei .at-Domains erklärt nic.at beispielsweise ausdrücklich, dass die bestehenden Daten zunächst unter anderem anhand öffentlich verfügbarer Quellen überprüft werden. Nur wenn eine weitere Überprüfung notwendig ist, kann der/die Domain-InhaberIn zur Mitwirkung und gegebenenfalls zur Vorlage entsprechender Nachweise aufgefordert werden.
Für .at-Domains wird das ab 1. Oktober 2026 konkret. Zusätzlich zu den bisherigen Inhaberdaten muss künftig auch eine Telefonnummer angegeben werden.
Deutschland ist bereits einen Schritt weiter: Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft und DENIC hat für .de-Domains bereits entsprechende Verfahren zur Verifizierung von Inhaberdaten eingerichtet.
Welche Domain-Inhaberdaten solltest du überprüfen?
Wenn du deine Domains kontrollierst, würde ich vor allem darauf achten, ob dein vollständiger Name beziehungsweise der korrekte Firmenname samt Rechtsform, deine aktuelle Anschrift, deine E-Mail-Adresse und deine Telefonnummer richtig hinterlegt sind.
Noch wichtiger ist allerdings die grundsätzliche Frage, ob du beziehungsweise dein Unternehmen überhaupt als Domain-InhaberIn eingetragen bist.
Wenn deine Domain vor vielen Jahren von einer Agentur oder WebdesignerIn registriert wurde, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass automatisch deine Daten verwendet wurden. Eine Domain ist eine wichtige Grundlage deines Onlinebusiness und du solltest wissen, wer als InhaberIn eingetragen ist und über welchen Anbieter sie verwaltet wird.
Wo zum Teufel finde ich meine Domain-Inhaberdaten?
Genau diese Frage hatte ich natürlich auch. Also habe ich gleich bei meinen eigenen Domains nachgesehen und festgestellt, dass das gar nicht unbedingt so offensichtlich ist, wie man meinen könnte.
Wo du diese Daten findest, hängt von deinem Anbieter und der jeweiligen Domainendung ab.
Bei ALL-INKL habe ich beispielsweise zunächst an der völlig falschen Stelle gesucht. 😉 Dort finde ich die relevanten Daten nicht in der Domainverwaltung, sondern in der MembersArea unter „Stammdaten → Anschrift“.
Weil ich sichergehen wollte, dass das tatsächlich die Daten sind, die für meine Domains verwendet werden, habe ich beim Support nachgefragt. Der hat mir bestätigt, dass die dort hinterlegten Vertragsdaten an die Registrierungsstellen übermittelt werden.
Bei anderen Hostern beziehungsweise Registraren kann das natürlich anders aussehen. Falls du bei deinem Anbieter nicht fündig wirst, frag beim Support nach, welche Inhaberdaten für deine Domain bei der Registrierungsstelle hinterlegt sind und wo du sie überprüfen beziehungsweise aktualisieren kannst.
Zusätzlich gibt es je nach Domainendung offizielle Möglichkeiten, deine Domain beziehungsweise die hinterlegten Daten zu überprüfen.
.at-Domain: Daten über nic.at überprüfen
Für .at-Domains ist nic.at die offizielle Registrierungsstelle. Über die Domain-Suche kannst du Informationen zu deiner Domain und zum zuständigen Registrar abrufen.
Bei natürlichen Personen werden persönliche Inhaberdaten aus Datenschutzgründen nicht öffentlich angezeigt. Das bedeutet also nicht, dass keine Daten hinterlegt sind, wenn du deinen Namen dort nicht findest.
Ab 1. Oktober 2026 gibt es außerdem eine wichtige Änderung für juristische Personen: Bei diesen werden bestimmte Domain-Inhaberdaten in der nic.at-WHOIS-Datenbank veröffentlicht. nic.at empfiehlt Unternehmen deshalb unter anderem, als E-Mail-Adresse möglichst keine personalisierte Adresse wie vorname.nachname@firma.at zu verwenden.
Domain-Suche von nic.at: https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois
Informationen von nic.at zu NIS2: https://www.nic.at/de/nis2
.de-Domain: Eigene Inhaberdaten bei DENIC prüfen
Bei einer .de-Domain ist DENIC die offizielle Registrierungsstelle. Dort gibt es eine besonders praktische Möglichkeit für Domain-InhaberInnen, die eigenen hinterlegten Daten zu überprüfen.
Über die DENIC-Domainabfrage gibst du zunächst deine Domain ein. Anschließend kannst du dich als DomaininhaberIn über deine hinterlegte E-Mail-Adresse beziehungsweise Postleitzahl legitimieren. Stimmen die Angaben mit den bei DENIC gespeicherten Daten überein, erhältst du an die hinterlegte E-Mail-Adresse einen zeitlich begrenzten Link und kannst deine Registrierungsdaten einsehen.
DENIC überprüft im Rahmen der NIS2-Umsetzung außerdem bestehende Domain-Inhaberdaten automatisiert auf Auffälligkeiten. Können die Daten nicht auf diesem Weg bestätigt werden, läuft eine gegebenenfalls notwendige weitere Verifizierung über den Provider.
DENIC Domainabfrage: https://webwhois.denic.de/
.eu-Domain: My .eu nutzen
Auch für .eu-Domains gibt es eine praktische Möglichkeit, die eigenen Domains und Registrierungsdaten zu kontrollieren.
Die zuständige Registrierungsstelle EURid stellt dafür das Portal My .eu zur Verfügung. Dort kannst du deine .eu-Domains einsehen, den zuständigen Registrar überprüfen und deine Registrierungsdaten verifizieren.
Falls dort falsche Daten hinterlegt sind, erfolgt die Änderung allerdings über deinen Registrar.
My .eu von EURid: https://eurid.eu/en/manage-your-eu/welcome-to-my-eu/
.com, .net und andere Domainendungen: ICANN Lookup
Bei generischen Domainendungen wie .com oder .net hilft dir der offizielle ICANN Registration Data Lookup weiter.
Persönliche Inhaberdaten werden dort aus Datenschutzgründen häufig nicht öffentlich angezeigt. Der Lookup ist aber sehr hilfreich, wenn du beispielsweise gar nicht weißt, welcher Registrar deine Domain verwaltet.
Kennst du den Registrar, kannst du anschließend in dessen Kundenbereich nach deinen Inhaberdaten suchen oder beim Support nachfragen, wie du sie überprüfen kannst.
ICANN Registration Data Lookup: https://lookup.icann.org/
Was passiert, wenn deine Domain-Inhaberdaten nicht stimmen?
Zunächst einmal: Keine Panik. Falsche oder veraltete Daten bedeuten nicht automatisch, dass deine Domain plötzlich verschwindet.
Wenn du beim Kontrollieren feststellst, dass beispielsweise eine alte Adresse oder Telefonnummer hinterlegt ist, solltest du die Daten bei deinem Registrar beziehungsweise über den von ihm vorgesehenen Weg aktualisieren lassen.
Wichtiger wird es, wenn du von deinem Registrar oder der zuständigen Registrierungsstelle ausdrücklich zu einer Verifizierung aufgefordert wirst. Solche Aufforderungen solltest du künftig nicht als irgendeine Verwaltungs-Mail abtun und für irgendwann im Posteingang liegen lassen.
Bei .at-Domains kann eine dauerhaft nicht erfüllte Mitwirkungspflicht letztlich dazu führen, dass nic.at den Domainvertrag auflöst. Auch DENIC und EURid sehen Konsequenzen vor, wenn eine notwendige Verifizierung nicht erfolgreich durchgeführt wird.
Im schlimmsten Fall kann das also tatsächlich dazu führen, dass du deine Domain verlierst.
Vorsicht vor Phishing-Mails rund um NIS2
Wo neue gesetzliche Vorgaben, Fristen und die mögliche Sperrung einer Domain zusammentreffen, sind Phishing-Mails leider nicht weit.
DENIC warnt bereits ausdrücklich vor Phishing im Zusammenhang mit der Verifizierung von Domain-Inhaberdaten. Wenn du also eine Mail bekommst, laut der deine Domain dringend verifiziert werden muss, klicke nicht reflexartig auf irgendeinen Link und gib erst recht keine Passwörter, Zahlungsdaten oder Login-Daten ein.
Prüfe zunächst, wer die Nachricht tatsächlich geschickt hat. Im Zweifelsfall würde ich nicht den Link aus der Mail verwenden, sondern die Website deines Hosters beziehungsweise Registrars selbst aufrufen, dich dort einloggen oder direkt beim Support nachfragen.
Eine echte Aufforderung zur Verifizierung solltest du ernst nehmen. Eine Mail, die mit Zeitdruck und dem Verlust deiner Domain droht, solltest du trotzdem zuerst auf ihre Echtheit überprüfen.
Mein Tipp: Mach jetzt einen kleinen Domain-Check
Nimm dir ein paar Minuten Zeit und schau dir die Domains an, die für dein Business wichtig sind. Kontrolliere, wer als Domain-InhaberIn eingetragen ist, ob Name beziehungsweise Firmenname stimmen und ob Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer noch aktuell sind.
Falls du nicht einmal genau weißt, bei welchem Anbieter eine deiner Domains registriert ist, ist jetzt ebenfalls ein guter Zeitpunkt, das herauszufinden und deine Zugangsdaten dazu sauber abzulegen.
Eine Domain ist für das eigene Onlinebusiness meistens eines dieser unscheinbaren technischen Dinge, um die man sich jahrelang kaum kümmern muss. Blöd wird es nur, wenn irgendwann etwas nicht stimmt und man genau dann feststellt, dass niemand so genau weiß, wem sie eigentlich gehört oder welche Kontaktdaten dort vor vielen Jahren hinterlegt wurden.
Vielleicht ist NIS2 also einfach ein guter Anlass, das einmal zu kontrollieren. 🙂
Deine

Häufige Fragen zu NIS2 und Domain-Inhaberdaten
Betrifft NIS2 nur .at-Domains?
Nein. NIS2 ist eine EU-Richtlinie und betrifft die Anforderungen an Domain-Registrierungsdaten grundsätzlich EU-weit. Die konkrete Umsetzung, Fristen und Verfahren unterscheiden sich allerdings zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Registrierungsstellen.
Muss ich meine Domain-Inhaberdaten jetzt verifizieren?
Nicht automatisch. Bei .at-Domains prüft nic.at bestehende Daten zunächst unter anderem anhand öffentlich verfügbarer Quellen. Erst wenn eine weitere Überprüfung notwendig ist, kann eine Aufforderung zur Mitwirkung beziehungsweise Verifizierung erfolgen. Bei anderen Domainendungen können die Verfahren anders aussehen.
Welche Daten sollte ich bei meiner Domain überprüfen?
Kontrolliere insbesondere Name beziehungsweise Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Außerdem solltest du sicherstellen, dass tatsächlich du beziehungsweise dein Unternehmen als Domain-InhaberIn hinterlegt bist.
Wo finde ich meine Domain-Inhaberdaten?
Das hängt von der Domainendung und deinem Anbieter ab. Für .de-Domains gibt es beispielsweise die DENIC-Domainabfrage, für .eu-Domains das Portal My .eu. Bei anderen Domains findest du die Daten häufig im Kundenkonto deines Registrars oder kannst sie beim Support erfragen. Falls du gar nicht weißt, welcher Registrar für deine Domain zuständig ist, kann dir je nach Domainendung die Abfrage bei der zuständigen Registrierungsstelle beziehungsweise der ICANN Lookup weiterhelfen.
Was passiert, wenn meine Domain-Inhaberdaten falsch sind?
Veraltete oder falsche Daten führen nicht automatisch zum Verlust deiner Domain. Du solltest sie aber über deinen Registrar beziehungsweise den von ihm vorgesehenen Weg korrigieren. Wenn du ausdrücklich zu einer Verifizierung aufgefordert wirst, solltest du innerhalb der angegebenen Frist reagieren.
Kann ich meine Domain verlieren, wenn ich eine Verifizierung ignoriere?
Ja, im schlimmsten Fall ist das möglich. Je nach Domainendung und zuständiger Registrierungsstelle können nicht erfüllte Verifizierungspflichten zur Suspendierung oder letztlich zur Auflösung des Domainvertrags führen. Eine entsprechende Aufforderung solltest du deshalb ernst nehmen und gleichzeitig darauf achten, dass es sich tatsächlich um eine legitime Nachricht deines Registrars oder der Registrierungsstelle handelt.
Quellen und weiterführende Informationen
- EU-NIS2-Richtlinie, insbesondere Art. 28:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj - nic.at: NIS2 und NISG 2026:
https://www.nic.at/de/nis2 - nic.at Domain-Suche:
https://www.nic.at/de/meine-at-domain/domain-suche/whois - DENIC: Inhaberdaten-Verifizierung:
https://www.denic.de/produkte/inhaberdatenverifizierung/allgemeine-informationen/ - DENIC Domainabfrage:
https://webwhois.denic.de/ - EURid: My .eu:
https://eurid.eu/en/manage-your-eu/welcome-to-my-eu/ - ICANN Registration Data Lookup:
https://lookup.icann.org/

